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Infos zu den KFZ Steuern
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Motorisierte
Zweiräder :
Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Zweiräder
beträgt jährlich 1,84 € je angefangene 25 cm³
Hubraum (gilt seit 1955 unverändert). Nach § 18 StVZO
sind Leichtkrafträder mit Verbrennungsmotor mit nicht mehr
als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht
mehr als 125 cm³ zulassungsfrei und entsprechend §
3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Besteuerung befreit.
Trikes (dreirädrige, Motorrad ähnliche Kfz) :
Diese Fahrzeuge werden
von den Finanzbehörden als „Pkw“ eingestuft
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VII R 53/03 vom 22.6.04)
Oldtimer :
Oldtimer mit H-Kennzeichen pauschal 191,73 € (Pkw) bzw.
46 € (Motorrad); Voraussetzung sind ein Mindestalter
von 30 Jahren und eine Eingangsuntersuchung. Identischer Steuersatz
für das rote Oldtimerkennzeichen („07-xxxx“):
Mindestalter 30 Jahre, Verwendung vorrangig für die Teilnahme
an historischen Veranstaltungen.
Drehkolbenmotoren :
Besteuerung nach dem zulässigem Gesamtgewicht
des Fahrzeuges; je angefangene 200 kg: 11,25 €; über
2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 €. Beispiel: Der aktuelle
Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamt-Gewicht von 1.815
kg kostet pro Jahr 112,50 € Steuern.
Elektromotoren :
Besteuerung ebenfalls nach zulässigem
Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber
oben genannten Werten. Grundsätzliche Steuerbefreiung
fünf Jahre ab Erstzulassung
Alternative Kraftstoffe (z.B. Erdgas, Rapsöl) und Hybridfahrzeuge :
Besteuerung analog Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (Otto
und Diesel). Keine zusätzlichen Vergünstigungen. |
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Infos |
Anzahl Schlüssel Nr. : 80
Last Update : 13.05.2008 |
Schadstoffklasse und Steuerkosten ermitteln |
Steuertabelle
In der Steuertabelle kannst du anhand der Schlüsselnummer
deines Fahrzeugs die Schadstoffklasse und die Steuerkosten ermitteln.
Hier gehts zur Steuertabelle. |
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